Neue Ausbildungen und Kurse verfügbar - Kurshotline: Mobil 0151 / 207 43 409

Gefährdungsbeurteilung

ArbSchG §§4-6 schon umgesetzt??
Um die richtigen Entscheidun- gen zu treffen, sollten Sie ein klares Bild vom Zustand Ihres Betriebes mit all seinen Stärken und Schwächen haben. 

Diese Möglichkeiten bieten wir Ihnen mit der Kennzahlen-Analyse, die ersten Daten, Zahlen, Fakten, dem Experten-Interview zur Verhältnisprävention und die Mitarbeiterbefragung zur Verhaltens-
prävention. Sie zeigen mit dieser Vor- gehensweise, dass Sie die subjektive Wahrnehmung Ihrer Beschäftigten ernst nehmen und dass deren Meinung in Ihren Entscheidungsprozessen Gewicht hat.

Nutzen der Befragungen, sie ...
  • ermöglichen detaillierte Aussagen zu Belastungen und Ressourcen und deren Verteilung im Betrieb
  • ermöglichen Mitarbeiterbeteiligung
  • sind nutzbar für die Veränderungs-messung
  • sind die Voraussetzung für er- weiterte Wirtschaftlichkeits-berechnungen

Befragungen stellen jedoch immer einen erheblichen Eingriff ins System dar. Sie wecken Erwartungen und stellen hohe Anforderungen an das Timing, die Kommunikation und den Datenschutz. Erkennen Sie diese „Fallstricke“ nicht, können gut ge- meinte BGM-Ansätze auf Jahre ins Abseits geraten.

Nur eine sorgfältig vorbereitete und sicher durchgeführte Befragung kann eine erfolgreiche sein.

Wir begleiten die Betriebe
  • in allen Phasen
  • in der Planung (Inhalte, Metho- den, gesetzliche Absicherung)
  • in der Durchführung (Prozesse, Kommunikation, Technologie)
  • in der Auswertung und Berichterstellung sowie
  • in der Begleitung der Folgeprozesse

.
Share by: